Was ist der Unterschied zwischen
dem Begriff  „Heilpraktiker“ und dem Begriff „Homöopath“ ?

Der Titel Heilpraktiker bedeutet, dass die betreffende Person eine Prüfung beim Gesundheitsamt vor dem Amtsarzt abgelegt hat, die schulmedizinisches Wissen zugrunde legt. Naturheilkundliches Fachwissen ist hier nicht gefragt. Der Heilpraktiker muss in der Lage sein, lebensbedrohliche Erkrankungen und Notfälle zu erkennen, um den Patienten bei Bedarf zu einem Facharzt oder ins Krankenhaus schicken zu können. Naturheilkundlich behandelt wird erst dann, wenn keine akute Gefahr besteht!

Heilpraktiker zu sein besagt, dass man naturheilkundlich arbeiten darf, sagt aber nichts darüber aus auf welche Art man das tut.

Es gibt eine Vielzahl von Therapiemöglichkeiten. Um nur einige zu nennen:
Akupunktur, Bachblüten, Cranio-Sacrale Therapie, Homöopathie, Hypnose, Kinesiologie, Magnetfeldtherapie, naturheilkundliche Komplexmittel uvm.
Wie der einzelne Heilpraktiker arbeitet, ist u.a. auf dem Praxisschild zu finden.

Die Bezeichnung „Heilpraktiker“ ist vergleichbar mit einem Führerschein:
Man darf ein Fahrzeug führen und kennt die Straßenverkehrsordnung.

Die Therapieform entspricht somit dem Fahrzeug, das man sich ausgesucht hat; sei es ein Bus, Motorrad, Auto, LKW oder Roller…

Der Begriff „Homöopath/in“ darf, wenn man es genau nimmt, nur von Ärzt:innen getragen werden, die eine homöopathische Zusatzausbildung haben. Heilpraktiker:innen müssen die Tätigkeit umschreiben:
z.B. Heilpraktiker:in - Fachrichtung Klassische Homöopathie.
Homöopathie ist somit eine Therapieform. 

Im Sprachgebrauch ist das allerdings sehr hinderlich und der Patient spricht so auch beim Heilpraktiker üblicherweise von seinem „Homöopathen…“  bzw. seiner "Homöopathin".

PRÜFUNGSBEDINGUNGEN

In den Medien macht man sich gerne darüber lustig, dass Heilpraktiker "nur" 60 Fragen beantworten müssten und für diese Berufsbezeichnung u.a. „nur“ ein Hauptschulabschluss ausreichend wäre.
Das stimmt! Aber…

Ein Hauptschulabschluss ist eine Voraussetzung, die man benötigt, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Ob man sie besteht, steht auf einem anderen Blatt.
Sich anzumelden, überlegt man sich aber gut, da die Prüfungsgebühr sich auf etwa 400 Euro beläuft.

Es sind auch „nur“ 60 Fragen. Aber diese Fragen gehen durch ALLE medizinisch möglichen Bereiche der Anatomie und Pathophysiologie.
Ein Heilpraktiker muss am Prüfungstag ALLES Wissen parat haben.
2 Stunden schriftliche Prüfung, ca. 30 Minuten mündliche Prüfung.
In diesen 2,5 Stunden kann so ziemlich jede Frage gestellt werden, die denkbar ist.
Wer sich einen Eindruck verschaffen möchte wie schwer eine solche Heilpraktikerprüfung ist, kann das zweimal im Jahr (Mitte März/Oktober) kostenlos tun: www.kreawi.de stellt die Prüfungen ins Netz.